Glossar · Verfahren

Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt, verwaltet und verwertet nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Vermögen des Schuldners und verteilt den Erlös an die Gläubiger.

Mit der Eröffnung geht das Recht, das Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, auf ihn über. Er prüft die angemeldeten Forderungen, kann den Betrieb fortführen und einen Insolvenzplan vorlegen. Steuerlich übernimmt er die Pflichten des Schuldners, soweit seine Verwaltung reicht, etwa zur Abgabe von Steuererklärungen.

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