Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Größenklassen von Kapitalgesellschaften

Das Handelsrecht teilt Kapitalgesellschaften nach Bilanzsumme, Umsatz und Zahl der Arbeitnehmer in Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Gesellschaften ein.

Maßgeblich ist, ob mindestens zwei der drei Merkmale bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Grundsätzlich ändert sich die Größenklasse erst, wenn das an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen der Fall ist; bei Neugründungen und bestimmten Umwandlungen kommt es bereits auf den ersten Stichtag an.

Die Größenklasse bestimmt, welche Bestandteile der Jahresabschluss haben muss, ob er geprüft werden muss und in welchem Umfang er offenzulegen ist. Kleinstkapitalgesellschaften haben die meisten Erleichterungen, etwa die Möglichkeit der Hinterlegung. Für die GmbH & Co. KG gilt die Einteilung entsprechend. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten stets als groß; reine Beteiligungsgesellschaften können keine Kleinstgesellschaften sein.

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