Glossar · Gründung und Unternehmensführung

Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; sie wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet und ein Überhang ausgezahlt.

Begünstigt sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, unabhängig von Größe und Branche des Unternehmens. Zunächst bescheinigt eine eigene Stelle, dass das Vorhaben förderfähig ist; danach wird die Zulage nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt beantragt. Gefördert wird ein Prozentsatz bestimmter Aufwendungen, vor allem Personalkosten, bis zu einer Höchstgrenze.

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