Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Ergänzungsbilanz

Eine Ergänzungsbilanz enthält für einen einzelnen Gesellschafter einer Personengesellschaft Korrekturen zu den Wertansätzen in der Bilanz der Gesellschaft.

Typischer Anlass ist der Kauf eines Gesellschaftsanteils zu einem Preis über dem anteiligen Buchwert: Den Mehrbetrag erfasst der Erwerber in seiner Ergänzungsbilanz; er wird den einzelnen Wirtschaftsgütern zugeordnet und, soweit diese abnutzbar sind, abgeschrieben. Ergänzungsbilanzen entstehen auch bei Einbringungen oder bei der Übertragung stiller Reserven.

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