Glossar · Gründung und Unternehmensführung

EBITDA

EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; die Kennzahl soll die operative Ertragskraft unabhängig von Finanzierung, Steuern und Abschreibungspolitik zeigen.

EBITDA ist gesetzlich nicht definiert; Banken, Käufer und Unternehmen berechnen es teils unterschiedlich. Bei Unternehmensverkäufen dient es häufig als Grundlage für den Kaufpreis, bei Krediten für Kennzahlen in Darlehensverträgen. Ein Cashflow ist es nicht. Das Steuerrecht kennt für die Zinsschranke einen eigenen, steuerlich ermittelten Wert.

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