Glossar · Erbschaft, Schenkung und Nachfolge

Abschmelzmodell

Als Abschmelzmodell wird vor allem die Regel bezeichnet, nach der der Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen bei sehr großen Erwerben auf Antrag schrittweise sinkt, je höher der Wert des begünstigten Vermögens ist.

Übersteigt das begünstigte Vermögen eine gesetzliche Grenze, entfällt die Verschonung nicht vollständig: Auf Antrag wird ein verringerter Abschlag gewährt, der mit steigendem Wert abschmilzt und ab einem bestimmten Wert ganz entfällt. Der Antrag ist unwiderruflich und schließt die alternative Verschonungsbedarfsprüfung für denselben Erwerb aus.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch für schrittweise Vermögensübertragungen verwendet, bei denen Freibeträge nach Ablauf des Zusammenrechnungszeitraums erneut genutzt werden.

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