Glossar · Handwerk

Unfertige Leistungen

Unfertige Leistungen sind am Bilanzstichtag begonnene, aber noch nicht abgenommene Aufträge; bilanzierende Betriebe aktivieren sie mit den bis dahin angefallenen Herstellungskosten.

Ein Gewinn entsteht grundsätzlich erst mit der Abnahme oder Fertigstellung des Werks. Bis dahin werden die aufgewendeten Material- und Lohnkosten sowie angemessene Gemeinkosten als Bestand ausgewiesen; erhaltene Anzahlungen werden gesondert erfasst. Bei der Einnahmenüberschussrechnung gibt es keine Bestandsbewertung.

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