Glossar · Umsatzsteuer

Umsatzsteuersätze

Das Umsatzsteuergesetz kennt einen Regelsteuersatz und einen ermäßigten Steuersatz; welcher gilt, hängt von der einzelnen Leistung ab.

Der ermäßigte Satz gilt nur für Leistungen, die das Gesetz ausdrücklich nennt, etwa viele Lebensmittel, Bücher oder Personennahverkehr; maßgeblich ist die konkrete Leistung, nicht die Branche. Daneben gibt es Nullsätze und steuerfreie Umsätze. Wird auf einer Rechnung zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet der Aussteller den ausgewiesenen Betrag grundsätzlich, bis die Rechnung wirksam berichtigt ist.

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