Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
UG (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Form der GmbH, die mit einem geringeren Stammkapital als die GmbH gegründet werden kann.
Das Stammkapital muss vor der Anmeldung voll eingezahlt sein; Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Die Haftung ist wie bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, und die Besteuerung ist dieselbe.
Eine Besonderheit ist die Rücklagepflicht: Ein Viertel des Jahresüberschusses, der zuvor um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr gemindert wird, muss in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Sie darf nur für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden. Die Pflicht entfällt, wenn das Stammkapital auf den Mindestbetrag der GmbH erhöht wird.