Glossar · Internationales Steuerrecht

Territorialitätsprinzip

Nach dem Territorialitätsprinzip besteuert ein Staat nur Einkünfte, die in seinem Gebiet erzielt werden.

Einige Staaten wenden es allgemein an. In Deutschland gilt es im Kern für beschränkt Steuerpflichtige, die nur mit ihren inländischen Einkünften besteuert werden. Für unbeschränkt Steuerpflichtige gilt dagegen das Welteinkommensprinzip; dass Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten häufig in Deutschland freigestellt sind, ergibt sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen.

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