Glossar · Steuerstrafrecht

Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist eine Stelle der Finanzverwaltung, die Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten erforscht und unbekannte Steuerfälle aufdeckt.

Sie hat im Strafverfahren die Befugnisse der Polizei, kann also etwa Durchsuchungen und Beschlagnahmen durchführen, und ermittelt zugleich die Besteuerungsgrundlagen. Im Strafverfahren muss sich niemand selbst belasten; im Besteuerungsverfahren bestehen die Mitwirkungspflichten aber fort. Die Steuerfahndung ist von der Betriebsprüfung zu unterscheiden, die keinen Verdacht voraussetzt.

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