Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Sperrfrist

Eine Sperrfrist ist ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem eine steuerliche Begünstigung rückwirkend entfallen kann, wenn bestimmte Vorgänge eintreten, etwa ein Verkauf.

Sperr- und Behaltensfristen sollen verhindern, dass Begünstigungen nur kurzfristig genutzt werden. Beispiele sind die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft unter dem gemeinen Wert, die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zum Buchwert zwischen Betriebsvermögen und die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Wird die Frist verletzt, werden die stillen Reserven oder die verschonte Steuer grundsätzlich nachträglich erfasst, je nach Regelung ganz oder zeitanteilig. Die Frist für private Veräußerungsgeschäfte ist keine Sperrfrist in diesem Sinn, sondern eine Voraussetzung der Steuerpflicht.

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