Glossar · Verfahren

Sozialzwecknorm

Sozialzwecknormen sind Steuervorschriften, die nicht vorrangig Einnahmen erzielen, sondern ein bestimmtes Verhalten fördern oder lenken sollen.

Beispiele sind Steuervergünstigungen für Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, für energetische Sanierungen oder Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau. Sie müssen sich wie alle Steuernormen am Gleichheitssatz messen lassen. Von Vorschriften, die das Existenzminimum freistellen, wie dem Grundfreibetrag, sind sie zu unterscheiden; diese folgen aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip.

Termin