Glossar · Verfahren

Restschuldbefreiung

Mit der Restschuldbefreiung werden natürliche Personen nach Ablauf einer Abtretungsfrist, die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt, auf Antrag von ihren restlichen Verbindlichkeiten befreit.

Während der Abtretungsfrist tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder ab und muss bestimmte Obliegenheiten erfüllen, etwa sich um Arbeit bemühen. Über die Befreiung entscheidet das Insolvenzgericht. Ausgenommen sind unter anderem Geldstrafen und Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen; dazu können auch Steuerschulden gehören, wenn der Schuldner im Zusammenhang mit diesem Steuerschuldverhältnis wegen bestimmter Steuerstraftaten rechtskräftig verurteilt wurde.

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