Glossar · Internationales Steuerrecht

Quellensteuer

Eine Quellensteuer wird direkt an der Quelle einbehalten, also von demjenigen, der die Zahlung leistet, und für den Empfänger an das Finanzamt abgeführt.

Im Inland sind Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer typische Beispiele. Im internationalen Zusammenhang behält etwa ein inländisches Unternehmen bei bestimmten Zahlungen an beschränkt Steuerpflichtige, zum Beispiel für Rechteüberlassungen, Steuer ein und haftet dafür. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann die Quellensteuer begrenzen; eine Freistellung oder Erstattung muss in der Regel beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

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