Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Offenlegung des Jahresabschlusses

Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen, wo er öffentlich einsehbar ist.

Welche Unterlagen offenzulegen sind, hängt von der Größenklasse ab; kleine Gesellschaften müssen weniger veröffentlichen als große. Kleinstkapitalgesellschaften können die Pflicht auch durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Gesellschaft aktiv ist; die E-Bilanz an das Finanzamt ersetzt sie nicht.

Wird die Frist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein: Es droht zunächst ein Ordnungsgeld an und setzt eine Nachfrist. Erst wenn auch diese verstreicht, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.

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