Glossar · Verfahren

Nichtzulassungsbeschwerde

Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wird beim Bundesfinanzhof beantragt, die Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts zuzulassen, wenn das Finanzgericht sie nicht zugelassen hat.

Sie hat nur Erfolg, wenn ein gesetzlicher Zulassungsgrund dargelegt wird, etwa eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, die Fortbildung des Rechts oder ein Verfahrensmangel. Es gelten kurze Fristen und Vertretungszwang.

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