Glossar · Einkommensteuer

Nichtveranlagungsbescheinigung

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann die Bank Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszahlen, wenn das Finanzamt bestätigt, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt.

Sie kommt vor allem für Personen mit geringem Einkommen in Betracht, etwa Studierende oder Rentner, deren Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, deren Einkommen insgesamt aber unter dem Grundfreibetrag liegt. Beantragt wird sie beim Finanzamt; sie gilt für einen begrenzten Zeitraum. Ändern sich die Verhältnisse, muss das dem Finanzamt mitgeteilt werden.

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