Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Konzern

Ein Konzern ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung, meist eines herrschenden Unternehmens über abhängige Gesellschaften.

Steuerlich bleibt jede Gesellschaft grundsätzlich ein eigenes Steuersubjekt. Ein Konzern wird nicht als Ganzes besteuert; eine Zusammenfassung ist nur über eine Organschaft möglich. Geschäfte zwischen Konzernunternehmen müssen dem Fremdvergleich standhalten, sonst drohen Korrekturen etwa als verdeckte Gewinnausschüttung oder über Verrechnungspreise.

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