Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Komplementär

Der Komplementär ist der Gesellschafter einer KG, der für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt haftet.

Er führt grundsätzlich die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. Komplementär kann auch eine Kapitalgesellschaft sein; bei der GmbH & Co. KG ist es eine GmbH, die dann nur mit ihrem eigenen Vermögen haftet. Steuerlich ist der Komplementär Mitunternehmer, auch wenn er wie eine Komplementär-GmbH oft nicht am Kapital beteiligt ist.

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