Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Kommanditist

Der Kommanditist ist ein Gesellschafter einer KG, der den Gläubigern nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme haftet.

Hat er seine Einlage in dieser Höhe geleistet, haftet er nicht mehr persönlich; zahlt die Gesellschaft sie ihm zurück, lebt die Haftung wieder auf. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen, haben aber Kontrollrechte, etwa auf eine Abschrift des Jahresabschlusses und Einsicht in die Bücher.

Steuerlich sind Kommanditisten in der Regel Mitunternehmer. Verluste können sie grundsätzlich nur bis zur Höhe ihres Kapitalkontos mit anderen Einkünften verrechnen; darüber hinausgehende Verluste werden mit späteren Gewinnen aus der Beteiligung verrechnet.

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