Glossar · Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung

Mit der Kleinunternehmerregelung sind die Umsätze von Unternehmern mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer befreit; im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.

Voraussetzung ist, dass der Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr bestimmte Grenzen nicht überschreitet; wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt ab diesem Umsatz die reguläre Besteuerung. Auf Rechnungen ist ein Hinweis auf die Befreiung nötig; wer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie grundsätzlich. Auf die Regelung kann verzichtet werden, etwa wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen; der Verzicht bindet für mehrere Jahre.

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