Glossar · Gründung und Unternehmensführung

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbständig machen.

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; die Agentur entscheidet nach Ermessen. Voraussetzungen sind unter anderem ein noch bestehender Restanspruch auf Arbeitslosengeld und die Bestätigung der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle, meist auf Grundlage eines Businessplans. Der Antrag muss vor Beginn der Selbständigkeit gestellt werden.

Der Zuschuss ist steuerfrei.

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