Glossar · Digitale Buchhaltung

GoBD

Die GoBD sind die Vorgaben der Finanzverwaltung dazu, wie Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen elektronisch geführt und aufbewahrt werden müssen.

Der Name steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Zentrale Anforderungen sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung, Ordnung und Unveränderbarkeit.

Die GoBD gelten nicht nur für bilanzierende Unternehmen, sondern grundsätzlich auch bei der Einnahmenüberschussrechnung. Die Verantwortung für ihre Einhaltung bleibt beim Unternehmen, auch wenn es die Buchhaltung auslagert. Bargeschäfte sind täglich, andere Vorgänge zeitnah zu erfassen. Erhebliche Mängel können dazu führen, dass das Finanzamt die Buchführung nicht anerkennt und schätzt.

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