Glossar · Verfahren

Gleichmäßigkeit der Besteuerung

Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verlangt, dass Steuern nach Maßgabe der Gesetze für alle gleich festgesetzt und erhoben werden.

Er folgt aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes und ist in der Abgabenordnung ausdrücklich verankert. Er verpflichtet die Finanzverwaltung, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln, und den Gesetzgeber, die Steuerlast grundsätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten. Dazu gehört auch, dass Steuergesetze tatsächlich durchgesetzt werden.

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