Glossar · Internationales Steuerrecht

Gewinnverlagerung

Gewinnverlagerung bezeichnet Gestaltungen, mit denen Gewinne in Staaten mit niedriger Besteuerung verlagert und Aufwendungen in Staaten mit hoher Besteuerung abgezogen werden.

Typische Mittel sind konzerninterne Preise, Lizenzgebühren und Darlehen. Dagegen richten sich der Fremdvergleichsgrundsatz bei Verrechnungspreisen, die Zinsschranke, die Hinzurechnungsbesteuerung sowie internationale Maßnahmen der OECD und der EU, etwa die globale Mindestbesteuerung großer Unternehmensgruppen.

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