Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung bestimmt den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens für ein Jahr.

Es gibt zwei Hauptwege: den Betriebsvermögensvergleich mit Bilanz, der für buchführungspflichtige Unternehmen gilt und freiwillig gewählt werden kann, und die Einnahmenüberschussrechnung für alle, die weder dazu verpflichtet sind noch freiwillig Bücher führen und Abschlüsse aufstellen. Freiberufler können wählen. Beide Wege führen über die Jahre zum selben Gesamtgewinn, verteilen ihn aber unterschiedlich; beim Wechsel sind Korrekturen nötig. Der Gewinn aus der Buchhaltung wird anschließend steuerlich korrigiert, etwa um nicht abziehbare Ausgaben oder steuerfreie Einnahmen. Fehlen verwertbare Aufzeichnungen, darf das Finanzamt schätzen.

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