Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Gesellschafterdarlehen

Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Kredit, den ein Gesellschafter seiner eigenen Gesellschaft gewährt.

Für die GmbH sind die Zinsen grundsätzlich Betriebsausgaben, für den Gesellschafter Kapitalerträge; ab einer bestimmten Beteiligungshöhe gilt dafür nicht die Abgeltungsteuer, sondern der persönliche Steuersatz. Vertrag, Zins und Rückzahlung müssen fremdüblich vereinbart und durchgeführt werden; ein überhöhter Zins kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein.

In der Insolvenz der Gesellschaft werden Gesellschafterdarlehen grundsätzlich erst nach den übrigen Gläubigern bedient. Fällt das Darlehen aus, kann der Verlust unter Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.

Termin