Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Gemeinnützigkeit
Eine Körperschaft ist gemeinnützig, wenn sie nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar selbstlos die Allgemeinheit fördert, etwa Wissenschaft, Bildung, Kultur, Sport oder Umweltschutz.
Gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder gGmbHs sind weitgehend von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen, sodass Spender ihre Zuwendungen als Sonderausgaben abziehen können. Die Mittel müssen grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden; kleinere Körperschaften sind davon ausgenommen, und es gibt gesetzliche Möglichkeiten zur Rücklagenbildung. Für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, gilt die Steuerbefreiung nicht, wenn ihre Einnahmen eine gesetzliche Grenze übersteigen.
Ob eine Körperschaft gemeinnützig ist, prüft das Finanzamt anhand der Satzung und regelmäßig anhand der tatsächlichen Geschäftsführung.