Glossar · Einkommensteuer
Fondsbesteuerung
Investmentfonds und ihre Anleger werden nach dem Investmentsteuergesetz besteuert: Der Fonds zahlt auf bestimmte inländische Erträge selbst Steuer, der Anleger versteuert Ausschüttungen, eine Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne.
Auf Fondsebene werden vor allem inländische Dividenden und inländische Immobilienerträge besteuert. Zum Ausgleich bleibt beim Anleger je nach Fondsart ein Teil der Erträge steuerfrei, die Teilfreistellung. Mit der Vorabpauschale können auch noch nicht ausgeschüttete Erträge jährlich besteuert werden; sie ist durch die tatsächliche Wertentwicklung einschließlich Ausschüttungen begrenzt und entfällt, wenn der Fonds keinen Wertzuwachs hat. Bei inländischer Verwahrung behält die Bank die Kapitalertragsteuer ein.