Glossar · Erbschaft, Schenkung und Nachfolge
Familienheim
Das Familienheim ist eine selbst genutzte Wohnimmobilie, deren Übertragung an Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen im Erbfall an Kinder von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit ist.
Zu Lebzeiten ist nur die Zuwendung an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner befreit. Im Erbfall können auch Kinder und, wenn deren Elternteil bereits verstorben ist, Enkel begünstigt sein; für Kinder gilt eine Begrenzung der Wohnfläche. Voraussetzung ist im Erbfall, dass der Erblasser selbst darin gewohnt hat oder aus zwingenden Gründen daran gehindert war und der Erwerber die Wohnung unverzüglich selbst bezieht.
Beim Erwerb von Todes wegen gilt: Gibt der Erwerber die Selbstnutzung innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums auf, entfällt die Befreiung rückwirkend, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen daran gehindert.