Glossar · Digitale Buchhaltung

ELSTER

ELSTER ist das Verfahren der Finanzverwaltung für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen, Anmeldungen und anderen Daten an das Finanzamt.

Über das Portal „Mein ELSTER“ können Steuerpflichtige selbst Erklärungen abgeben und mit dem Finanzamt kommunizieren. Steuerberater übermitteln über ihre Software ebenfalls über ELSTER. Auch Steuerbescheide können elektronisch bereitgestellt werden; sie gelten dann nach kurzer Zeit als bekannt gegeben, und die Einspruchsfrist läuft auch, wenn der Bescheid nicht abgerufen wird. Daten, die das Finanzamt vorausfüllt, gelten als eigene Angaben und sollten geprüft werden. Für bestimmte Erklärungen, etwa bei Gewinneinkünften und für die Umsatzsteuer, ist die elektronische Übermittlung Pflicht.

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