Glossar · Umsatzsteuer

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer ist die Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EU erhoben wird.

Sie wird vom Zoll festgesetzt und richtet sich nach dem Zollwert, einschließlich des Zolls und gesetzlich einzubeziehender Beförderungs- und Nebenkosten. Unternehmer können sie als Vorsteuer abziehen, wenn die Ware für ihr Unternehmen eingeführt wird. Der Zoll selbst ist dagegen keine abziehbare Vorsteuer, sondern gehört zu den Anschaffungskosten.

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