Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Eigenbeleg

Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Nachweis für eine Ausgabe, für die es keinen fremden Beleg gibt oder deren Beleg verloren gegangen ist.

Er enthält Datum, Betrag, Zahlungsempfänger, Anlass und eine Unterschrift. Eigenbelege sind die Ausnahme; häufen sie sich, weckt das bei Prüfungen Zweifel. Ist eine Rechnung verloren gegangen, ist eine Zweitschrift beim Aussteller der bessere Weg. Ein Vorsteuerabzug ist mit einem Eigenbeleg nicht möglich, und bei Bewirtungen ersetzt er die Rechnung nicht.

Verwandte Begriffe

Passende Leistung

Termin