Glossar · Umsatzsteuer

Dauerfristverlängerung

Mit der Dauerfristverlängerung verschiebt sich auf Antrag die Frist für Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen dauerhaft.

Die Höhe der Steuer ändert sich dadurch nicht. Unternehmer, die monatlich anmelden, leisten dafür eine Sondervorauszahlung, die mit der letzten Voranmeldung des Jahres verrechnet wird; bei vierteljährlicher Anmeldung entfällt sie. Das Finanzamt kann den Antrag ablehnen oder die Verlängerung widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.

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