Glossar · Steuerstrafrecht

Cum-Ex-Geschäft

Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag mit und ohne Dividendenanspruch so gehandelt, dass eine nur einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet oder angerechnet wurde.

Der Bundesgerichtshof hat solche Gestaltungen als strafbare Steuerhinterziehung eingeordnet; zu Unrecht erstattete Steuern können zurückgefordert und Taterträge eingezogen werden. Die gesetzliche Grundlage für die Erstattung wurde inzwischen geändert, sodass die Gestaltung nicht mehr möglich ist.

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