Glossar · Internationales Steuerrecht

Beschränkte Steuerpflicht

Beschränkt steuerpflichtig ist, wer im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber inländische Einkünfte erzielt; besteuert werden nur diese Einkünfte.

Welche Einkünfte als inländische gelten, legt das Gesetz abschließend fest, etwa Gewinne einer inländischen Betriebsstätte, Mieten aus inländischen Immobilien oder bestimmte Vergütungen für Rechteüberlassungen. Bei manchen Einkünften wird die Steuer durch Steuerabzug beim Zahlenden erhoben. Ausgaben sind nur abziehbar, soweit sie mit den inländischen Einkünften zusammenhängen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig gewählt werden.

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