Glossar · Umsatzsteuer

Ausfuhrlieferung

Eine Ausfuhrlieferung ist die Lieferung einer Ware in ein Land außerhalb der EU; sie ist unter Voraussetzungen umsatzsteuerfrei.

Die Ware muss tatsächlich ausgeführt werden, und der Unternehmer muss das nachweisen, in der Regel mit dem elektronischen Ausgangsvermerk des Zolls. Fehlt der Nachweis, kann die Lieferung nachträglich als steuerpflichtig behandelt werden. Die Rechnung enthält einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.

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