Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Abschreibung von Computerhardware und Software

Für Computerhardware und Software lässt die Finanzverwaltung eine sehr kurze Nutzungsdauer zu, sodass die Kosten im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden können.

Die Regel beruht auf einer Verwaltungsanweisung und gilt für Computer, Notebooks, Peripheriegeräte und Software zur Datenverarbeitung. Technisch ist sie keine Sofortabschreibung, sondern eine Abschreibung über eine verkürzte Nutzungsdauer. Sie muss nicht angewendet werden: Die Kosten können auch über eine längere Nutzungsdauer verteilt werden. Die Regel gilt unabhängig vom Preis; das Gerät bleibt im Anlagenverzeichnis.

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