Spezialisierung

Immobiliensteuerrecht

Für private Vermieterinnen und Vermieter und für Gesellschaften, die Immobilien halten. Wir übernehmen die laufenden Erklärungen und begleiten Sie auf Wunsch steuerlich beim Kauf, beim Verkauf und bei der Übertragung in der Familie.

Steuerliche Fragen

Vom Kauf bis zur Übertragung

Bei Immobilien entscheiden oft Zeitpunkt und Reihenfolge über die steuerlichen Folgen. Deshalb lohnt es sich, Fragen vor dem Vertrag zu klären.

Kauf

Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Deshalb kommt es auf die Aufteilung des Kaufpreises an. Größere Renovierungen kurz nach dem Kauf sind unter Umständen nicht sofort abziehbar.

Vermietung

Wir ermitteln Ihre Einkünfte aus Vermietung mit allen Einnahmen und Kosten. Bei der Vermietung an Angehörige achten wir darauf, dass Vertrag und Miete steuerlich anerkannt werden können.

Verkauf

Verkaufen Sie eine privat gehaltene Immobilie, kann der Gewinn steuerpflichtig sein, abhängig unter anderem von der Haltedauer und der eigenen Nutzung. Bei mehreren Verkäufen in kurzer Zeit kann unter Umständen ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen.

Übertragung

Bei Schenkung oder Erbschaft geht es um Bewertung, Freibeträge und Gestaltungen wie den Vorbehaltsnießbrauch.

Struktur

Privat oder über eine Gesellschaft?

Immobilien lassen sich privat, gemeinsam mit anderen oder über eine Gesellschaft halten, etwa eine vermögensverwaltende GmbH oder Familien-KG. Die Unterschiede betreffen die laufende Besteuerung der Mieten, die Besteuerung beim Verkauf und die Übertragung auf die nächste Generation.

Welche Struktur passt, hängt im Einzelfall von Ihren Zielen ab: ob Sie Erträge entnehmen oder wieder investieren wollen, wie lange Sie die Immobilien halten und wie das Vermögen später übergehen soll. Eine Gesellschaft verursacht zudem laufenden Aufwand, etwa für Buchhaltung und Jahresabschluss. Ob eine Gesellschaft für Sie sinnvoll ist, prüfen wir im Rahmen unserer Steuergestaltung.

Laufende Betreuung

Was wir laufend übernehmen

Ihre Einkommensteuererklärung mit den Mieteinkünften, bei gemeinsamem Eigentum auch die Feststellungserklärung der Gemeinschaft, soweit erforderlich.

Zu Immobilieneigentümern und Vermietern

Immobiliengesellschaften

Bei einer GmbH oder KG Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen, bei einer vermietenden GbR die laufenden Aufzeichnungen und die Feststellungserklärung mit den Einkünften aus Vermietung. Auf Wunsch erstellen wir auch die Steuererklärungen der Gesellschafter.

Anzeigen und Erklärungen bei der Übertragung von Immobilien, einschließlich der steuerlichen Bewertung nach dem Bewertungsgesetz.

Zur Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Ihre Mitwirkung

Sie stellen uns Kauf- und Mietverträge, Kontoauszüge und Belege zu Ihren Immobilien digital über unser Mandantenportal bereit. Wir empfehlen Ihnen ein eigenes Konto für alle Einnahmen und Ausgaben der Vermietung; bei Immobiliengesellschaften mit Buchhaltung ist ein eigenes Geschäftskonto Voraussetzung. Papier nehmen wir nicht an.

Nach Vereinbarung

Beratung über die laufenden Erklärungen hinaus vereinbaren wir gesondert, etwa vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder vor einer Übertragung in der Familie.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Möglichst bevor Sie den notariellen Vertrag unterschreiben. Dann lassen sich steuerliche Punkte wie die Aufteilung des Kaufpreises oder der Zeitpunkt noch berücksichtigen.

Ja. Auch für eine einzelne Wohnung erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung mit den Mieteinkünften.

Nein. Wir bewerten Immobilien steuerlich nach dem Bewertungsgesetz, etwa für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Ein Verkehrswertgutachten erstellen Sachverständige; ein vorhandenes Gutachten beziehen wir in die Bewertung ein.

Die Vermietung von Wohnungen ist in der Regel umsatzsteuerfrei. Bei der Vermietung an Unternehmen kann unter Umständen auf die Steuerbefreiung verzichtet werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

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