Spezialisierung

Steuerberatung für Handwerksbetriebe

Ob Elektro, Sanitär, Schreinerei oder Malerbetrieb: Wir übernehmen die laufenden steuerlichen Pflichten Ihres Betriebs, von der Buchhaltung bis zur Steuererklärung. Belege und Freigaben laufen digital, damit Sie sich auf Ihre Aufträge konzentrieren können.

Laufende Betreuung

Was wir für Ihren Betrieb übernehmen

Wir buchen Ihre Belege und Bankumsätze und erstellen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Auf Wunsch erhalten Sie vereinbarte Auswertungen wie die BWA.

Zur Finanzbuchhaltung

Je nach Rechtsform und Größe Ihres Betriebs erstellen wir die Einnahmenüberschussrechnung oder den Jahresabschluss mit Erläuterungsbericht.

Zu Jahresabschluss und EÜR

Umsatz- und Gewerbesteuer, bei einer GmbH auch Körperschaftsteuer. Wir übermitteln sie nach Ihrer Freigabe und prüfen die Bescheide.

Zu den betrieblichen Steuererklärungen

Als Inhaber oder Gesellschafter brauchen Sie eine Einkommensteuererklärung. Übernehmen wir sie mit, ermöglicht uns das eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer steuerlichen Situation.

Zur Einkommensteuererklärung

Typisch im Handwerk

Steuerliche Fragen, die im Handwerk oft vorkommen

Viele steuerliche Fragen entstehen im Handwerk schon beim Schreiben einer Rechnung. Diese Themen klären wir mit Ihnen zum Start, damit die laufende Buchhaltung von Anfang an passt.

Rechnungen an Privatkunden

Privatkunden können einen Teil der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist unter anderem eine Rechnung, in der die Arbeitskosten getrennt ausgewiesen sind, und eine unbare Zahlung. Ein sauberer Ausweis hilft also Ihren Kunden.

Aufträge für andere Bauunternehmen

Erbringen Sie Bauleistungen für ein anderes Bauunternehmen, schuldet in vielen Fällen der Auftraggeber die Umsatzsteuer. Ihre Rechnung enthält dann keine Umsatzsteuer, aber einen entsprechenden Hinweis. Außerdem verlangen Auftraggeber oft eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts. Wir prüfen mit Ihnen, wann das gilt, und beantragen die Bescheinigung.

Anzahlungen und Abschlagsrechnungen

Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer in der Regel bereits mit dem Zahlungseingang. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betriebe außerdem beantragen, die Umsatzsteuer erst abzuführen, wenn die Kunden bezahlt haben. Das kann die Liquidität schonen, wenn Rechnungen spät bezahlt werden.

E-Rechnung

Unternehmen müssen elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen bereits empfangen können. Auch der Versand von E-Rechnungen an Unternehmen wird schrittweise Pflicht; ab wann, hängt unter anderem vom Umsatz ab. Rechnungen an Privatkunden sind davon nicht betroffen.

Kasse im Ladengeschäft

Verkaufen Sie auch direkt an Kunden, etwa in einem Ladengeschäft, gelten für elektronische Kassen besondere Anforderungen, unter anderem eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung und eine Meldung an das Finanzamt.

Fahrzeuge, Maschinen und Werkzeug

Größere Anschaffungen werden in der Regel über mehrere Jahre abgeschrieben. Nutzen Sie ein Betriebsfahrzeug auch privat, muss dieser Anteil versteuert werden, pauschal oder mit Fahrtenbuch. Was im Einzelfall günstiger ist, hängt vom Fahrzeug und von Ihrer Nutzung ab.

Ihre Mitwirkung

Sie schreiben Ihre Rechnungen und stellen alle Belege rechtzeitig digital über unser Mandantenportal bereit, auch die von der Baustelle oder aus dem Großhandel. Den Rhythmus, monatlich oder vierteljährlich, legen wir zum Start fest. Papier nehmen wir nicht an.

Nach Vereinbarung

Beratung über die laufenden Arbeiten hinaus vereinbaren wir gesondert. Gründen Sie einen Betrieb oder übernehmen Sie einen bestehenden, begleiten wir Sie im Rahmen der Existenzgründung. Wächst Ihr Betrieb, begleiten wir im Rahmen unserer Steuergestaltung etwa die Einbringung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Nein, nicht im Detail. Wichtig ist, dass die Belege vollständig und lesbar bei uns ankommen. Wie Sie sie am einfachsten digital bereitstellen, stimmen wir zum Start mit Ihnen ab.

Das hängt im Einzelfall unter anderem von Gewinn, Haftung, Ihren Plänen und dem laufenden Aufwand ab. Eine pauschale Grenze gibt es nicht. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, prüfen wir im Rahmen unserer Steuergestaltung. Einen ersten Überblick gibt unser Beitrag Handwerksbetrieb: Einzelunternehmen oder GmbH?.

Ja. Wir sind eine Online-Kanzlei und betreuen Betriebe bundesweit. Gespräche führen wir per Videocall.

Ja. Ein eigenes Geschäftskonto, getrennt von Ihren privaten Konten, ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Buchhaltung übernehmen. So lässt sich die Buchhaltung ohne den zusätzlichen Aufwand vieler privater Buchungen führen.

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