Glossar · Umsatzsteuer

Zusammenfassende Meldung

In der Zusammenfassenden Meldung meldet ein Unternehmer dem Bundeszentralamt für Steuern seine steuerfreien Lieferungen und bestimmte Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten.

Sie ist getrennt von der Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch abzugeben und dient der Kontrolle, ob der Empfänger den Umsatz in seinem Land versteuert. Je nach Umfang wird sie monatlich oder vierteljährlich abgegeben. Fehler müssen kurzfristig berichtigt werden; Kleinunternehmer sind ausgenommen.

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