Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Zinsschranke

Die Zinsschranke begrenzt bei größeren Unternehmen den steuerlichen Abzug von Zinsaufwendungen, die die Zinserträge übersteigen.

Abziehbar ist der Zinsüberhang nur bis zu einem Anteil eines steuerlichen Ergebnisses vor Zinsen und Abschreibungen; der Rest wird vorgetragen. Unterhalb einer Freigrenze und für Unternehmen, die nicht zu einem Konzern gehören, greift sie unter Voraussetzungen nicht.

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