Glossar · Internationales Steuerrecht

Welteinkommensprinzip

Nach dem Welteinkommensprinzip besteuert ein Staat bei unbeschränkt Steuerpflichtigen das gesamte Einkommen, unabhängig davon, in welchem Land es erzielt wurde.

Deutschland wendet es auf Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland und auf Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland an. Weil der Staat, aus dem die Einkünfte stammen, sie häufig ebenfalls besteuert, kann es zur Doppelbesteuerung kommen; sie wird durch Doppelbesteuerungsabkommen oder die Anrechnung ausländischer Steuern vermieden oder gemildert.

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