Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Verlustvortrag

Ein Verlustvortrag ist ein steuerlicher Verlust, der nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden konnte und in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnet wird.

Verluste können in begrenztem Umfang auch in Vorjahre zurückgetragen werden; der Rest wird zeitlich unbegrenzt vorgetragen. Bei hohen Gewinnen ist die Verrechnung pro Jahr eingeschränkt (Mindestbesteuerung). Für die Gewerbesteuer gibt es keinen Rücktrag. Bei Kapitalgesellschaften kann ein Verlustvortrag untergehen, wenn ein großer Teil der Anteile übertragen wird; für Verluste aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften gelten eigene Verrechnungsbeschränkungen.

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