Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Verlustabzug bei Anteilsübertragung

Werden innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf einen Erwerber übertragen, gehen ihre bis dahin nicht genutzten Verluste grundsätzlich unter.

Die Regel soll den Handel mit Verlustgesellschaften verhindern. Ausnahmen gelten unter anderem für Übertragungen innerhalb eines Konzerns, soweit die Gesellschaft ausreichende steuerpflichtige stille Reserven hat, und für Erwerbe zur Sanierung. Auf Antrag kann ein Verlust unter strengen Voraussetzungen als fortführungsgebundener Verlustvortrag erhalten bleiben. Vor einem Gesellschafterwechsel sollte deshalb geprüft werden, ob Verlustvorträge betroffen sind.

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