Glossar · Verfahren

Vollmacht in Steuersachen

Mit einer Vollmacht in Steuersachen berechtigen Sie einen Bevollmächtigten, etwa Ihren Steuerberater, gegenüber dem Finanzamt für Sie zu handeln.

Die Vollmacht kann auf bestimmte Steuerarten, Zeiträume oder Befugnisse beschränkt werden, etwa auf den Empfang von Bescheiden oder den Abruf vorausgefüllter Daten. Steuerberater übermitteln sie in der Regel elektronisch an die Finanzverwaltung. Sie gilt, bis sie widerrufen wird.

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