Glossar · Gründung und Unternehmensführung

Steuerberatervergütungsverordnung

Die Steuerberatervergütungsverordnung regelt die Vergütung von Steuerberatern, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Gesetzlich vorgesehen sind Wertgebühren, die sich nach einem Gegenstandswert und Gebührentabellen richten, und Zeitgebühren; hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Davon zu trennen sind vereinbarte Vergütungen, etwa Pauschalen: Eine abweichende Vergütung kann in Textform vereinbart werden; die Vereinbarung muss als solche bezeichnet und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein.

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