Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Stammkapital
Das Stammkapital ist das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Kapital einer GmbH, das die Gesellschafter aufbringen und das in der Bilanz als gezeichnetes Kapital erscheint.
Es setzt sich aus den Nennbeträgen der Geschäftsanteile zusammen und muss bei der GmbH einen gesetzlichen Mindestbetrag erreichen. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss bei Bareinlagen auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein, und insgesamt muss eine gesetzliche Mindesteinzahlung erreicht sein; Sacheinlagen müssen vollständig geleistet sein. Das Vermögen, das zur Deckung des Stammkapitals nötig ist, darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Ist die Hälfte des Stammkapitals durch Verluste aufgezehrt, muss die Geschäftsführung die Gesellschafterversammlung einberufen.
Steuerlich ist das Stammkapital vom steuerlichen Einlagekonto zu unterscheiden: Einlagen der Gesellschafter über das Stammkapital hinaus werden dort erfasst.