Glossar · Einkommensteuer

Leerverkauf

Bei einem Leerverkauf verkauft jemand Wertpapiere, die er nicht dauerhaft besitzt, meist solche, die er sich zuvor über eine Wertpapierleihe beschafft hat, um sie später günstiger zurückzukaufen und von fallenden Kursen zu profitieren.

Steigt der Kurs, entstehen Verluste, die theoretisch unbegrenzt sind. Leerverkäufe sind aufsichtsrechtlich reguliert. Steuerlich gehören Gewinne und Verluste aus privaten Leerverkäufen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

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